Klimaanlage nachrüsten: Das sollten Sie vorher wissen

Dachgeschoss, Homeoffice, Schlafzimmer: Wer im Sommer nicht mehr schwitzen will, sollte vor dem Kauf fünf Fragen klären.

Frau steuert eine Wandklimaanlage im Schlafzimmer mit einem Tablet

Split-Anlage oder mobiles Gerät?

Mobile Monoblockgeräte sind schnell gekauft, aber laut, und der Abluftschlauch im gekippten Fenster lässt warme Luft wieder herein. Eine Split-Anlage besteht aus einem leisen Innengerät und einem Außengerät, die über eine dünne Kältemittelleitung verbunden sind. Sie kühlt gleichmäßiger, verbraucht für dieselbe Leistung weniger Strom und ist im Schlafzimmer kaum zu hören.

Der richtige Platz für Innen- und Außengerät

Das Innengerät sollte die Luft frei in den Raum blasen können und nicht direkt auf Bett oder Schreibtisch gerichtet sein. Das Außengerät braucht einen festen, gut belüfteten Platz an der Fassade, auf dem Balkon oder am Boden. Wir achten auf kurze Leitungswege und darauf, dass das Gerät weder Sie noch Ihre Nachbarn stört.

Brauche ich eine Genehmigung?

Im eigenen Einfamilienhaus in der Regel nicht. In einer Eigentumswohnung muss die Eigentümergemeinschaft zustimmen, weil die Fassade verändert wird. Mieter brauchen die Erlaubnis des Vermieters, und bei denkmalgeschützten Gebäuden gelten zusätzliche Auflagen. Klären Sie das vor der Bestellung. Die nötigen Angaben zum Gerät bekommen Sie von uns.

Kühlen und heizen mit einem Gerät

Moderne Split-Anlagen sind Luft-Luft-Wärmepumpen. Sie kühlen im Sommer und können in der Übergangszeit auch heizen. Das ist praktisch für Dachgeschoss, Wintergarten oder Büro, wenn die Zentralheizung noch aus ist.

Einbau und Wartung

Kälteanlagen dürfen nur von zertifizierten Fachbetrieben installiert und in Betrieb genommen werden. Nach dem Einbau reicht es, die Filter des Innengeräts regelmäßig zu reinigen und die Anlage in festen Abständen warten zu lassen. So bleibt die Luft hygienisch und die Leistung erhalten.

Welche Kältemittel ab 2027 noch erlaubt sind, lesen Sie in unserem Beitrag zur F-Gase-Verordnung 2027.

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